Hexenfeuer wird untersagt

WALDBRANDWARNSTUFE 4 - HEXENFEUER

Ab dem 30.04.2024 gilt in weiten Teilen Sachsen die Waldbrandwarnstufe 4.

Ab Waldbrandstufe 4 wird das Abbrennen von offenen Feuern in der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz mit den Gemeinden Großnaundorf, Lichtenberg, Ohorn und Steina untersagt.
Bereits erteilte Genehmigungen, Anträge und Anzeigen für offene Feuer ab einer Größe von 1m²  werden ab dieser Stufe widerrufen.

Die aktuellen Waldbrandstufe können sie unter folgendem Link einsehen: Waldbrandgefährdungstufen

Laut den Hinweisen zum Abbrennen von offenen Feuern sind Sie verpflichtet, sich selbstständig über die geltende Waldbrandgefahrenstufe zu informieren

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